Der Lernort stellt im Rahmen des öffentlichen Bildungswesens eine anerkannte Einrichtung dar, in welcher Lernangebote organisiert werden. Der Begriff Ort bringt zum Ausdruck, dass das Lernen nicht nur zeitlich, sondern auch örtlich gegliedert ist. Durch die verschiedenen Lernorte kommt es aber nicht nur zu einer räumlichen Unterteilung, sondern die Lernorte unterscheiden sich auch in ihrer pädagogischen Funktion (vgl. Deutscher Bildungsrat, 1974, 69).
Das Erreichen des Ziels der beruflichen Handlungskompetenz im Rahmen der Berufsausbildung im dualen System ist an die Beteiligung verschiedener Lernorte gebunden. „Jeder Lernort besitzt besondere Möglichkeiten, aber auch Grenzen, bezogen auf das Erreichen des Ausbildungszieles“ (Pätzold & Walden, 1995, 13). Dabei gilt es zu beachten, dass die Pluralität der Lernorte nicht als (chaotische) Realität, sondern als wesentliche Voraussetzung für berufliches Lernen angesehen wird (vgl. Münch, 1983, 114). Schule, Betrieb, Lehrwerkstatt und Studio als in der Bildungskommission genannten Lernorte weisen aufgrund ihrer unterschiedlichen pädagogischen Funktionen im Lernprozess ihre Spezifität auf (vgl. Pätzold & Goerke 2006, 26). Die Lernorte haben mehrere pädagogische Funktionen mit unterschiedlicher Intensität und mit unterschiedlichem Gewicht.
Der Lernort Schule verfolgt das Ziel der wissenschaftsorientierten Einführung in grundlegende Sachverhalte. Hierzu gehören die theoretische Aus- oder Vorbildung der Jugendlichen. Es geht insbesondere um die Vermittlung von Fachinhalten im Sinne der allgemeinen und auch beruflichen Grundbildung. Darüber hinaus weist dieser Lernort eine Sozialisationsfunktion zur Einführung der Jugendlichen in die Gesellschaft auf. Dabei geht es um die Vermittlung von Werten und moralischen Vorstellungen sowie die Einführung in die Kommunikationskultur einer Gesellschaft. Die Jugendlichen müssen aus einer Distanz zum Arbeitsort eigene Maßstäbe und individuelle Schwerpunkte setzen, um eine Einführung des theoretischen Wissens in eine praktische Handlungs- und Lebensbefähigung zu bewerkstelligen (vgl. ebd., 27).
Innerhalb des Lernortes Betrieb gilt es, sowohl die in der Schule erworbenen theoretischen Kenntnisse praktisch umzusetzen, als auch in der Ausübung neue Fähigkeiten zu erlernen (vgl. ebd.). Bedeutsam für das Lernen in Arbeitssituationen und das Fungieren des Lernortes Betrieb als Ergänzung zum Lernort Schule ist, dass praxisnahes Einüben und Erfahrungen gegenüber lehrgangsmäßigen Unterweisungen häufiger Anwendung finden (vgl. Deutscher Bildungsrat, 1974, 72).
Schulische, betriebliche und überbetriebliche Ausbildungsstätten sowie Laboratorien, Simulationseinrichtungen, Ausbildungs- und Übungsbüros und vergleichbare Einrichtungen (wie das Skills Lab (Verlinkung)) werden unter dem Begriff Lehrwerkstatt zusammengefasst. Ist das Lernen mit schulischen Arbeitsmitteln unzureichend und zugleich beim Erwerb der Fähigkeiten eine didaktische Anleitung notwendig, so kann die Lehrwerkstatt als Lernort fungieren. Im Gegensatz zum Lernort Betrieb, bei welchem das Augenmerk auf der praktischen Tätigkeit liegt, steht in der Lehrwerkstatt die didaktische Anleitung einer praktischen Arbeit im Vordergrund. Lehrwerkstätten können in der Nähe zu den beiden Lernorten Schule oder Betrieb, aber auch überbetrieblich geführt werden (vgl. Pätzold & Goerke, 2006, 27).
Neben den aufgeführten Lernorten wird vom Deutschen Bildungsrat als vierter Lernort das Studio vorgeschlagen. Dort sollen humane Kompetenzen sowie auch kreative Fähigkeiten gefördert werden, doch es bestehen keine verbindlichen inhaltlichen Vorgaben. Die Schüler:innen gestalten die Struktur des Lernprozesses selber. Es geht bei diesem Lernort nicht um nachprüfbare Leistungen (vgl. ebd.).
Aufgrund des Lernortkonzeptes werden außerschulische Stätten der Berufsbildung durch ihre Kennzeichnung als Lernorte auf eine gleiche Stufe pädagogischer Reflexion und Verantwortung wie die Schule gestellt (vgl. Pätzold & Walden, 1995). Im Allgemeinen sollten Lernorte handlungs- und praxisbezogen sein, einen breiten Interessenszugang ermöglichen, eine emotionale Beziehung zum Lernenden herstellen, ganzheitliche Bezüge ermöglichen und eine ästhetisch definierte Qualität (in Bezug auf das ästhetische Lernen mit sinnlich akzentuierten Dimensionen) aufweisen (vgl. Nuissl, 2006, 31).
Deutscher Bildungsrat (1974). Zur Neuordnung der Sekundarstufe II. Konzept für eine Verbindung von allgemeinem und beruflichem Lernen (13./ 14. Februar 1974). Stuttgart: Empfehlungen der Bildungskommission.
Nuissl, E. (2006). Der Omnibus muss Spur halten. In: DIE Zeitschrift, 4, 29–31. Am 23.11.20222 abgerufen von www.diezeitschrift.de/42006/nuissl0604.pdf.
Pätzold, G., / Goerke, D, (2006). Rückblicke. Lernen und arbeiten an unterschiedlichen Orten? Zur Geschichte des Lernortbegriffs in der Berufs- und Erwachsenenbildung. DIE Zeitschrift, 4, 26–28. Am 23.11.2022 abgerufen von www.diezeitschrift.de/42006/paetzold0601.pdf.
Pätzold, G./ Walden, G. (1995). Lernorte im dualen System der Berufsbildung. Bielefeld: Bertelsmann.
Köhlmann-Eckel, C./ Kroll, S./ Neuhaus, T./ Padur, T./ Spillner, G./ Uhly, A. & Weiß, R. (2015). Lernorte. Anforderungen an das Lernen in Schule und Betrieb. Überbetriebliche Berufsbildungsstätten. Wechselnde betriebliche Lernorte im Ausbildungsverbund. In: Zeitschrift des Bundesinstituts für Berufsbildung. Band 44, S. 2-66.
Pätzold, G. & Walden, G. (1995). Lernorte im dualen System der Berufsbildung. Berichte zur beruflichen Bildung. Heft 177. Bielefeld: Bundesinstitut für Berufsbildung.