Berufskolleg (NRW)

Kurzdefinition

Das Berufskolleg stellt in Nordrhein-Westfalen eine Schulform der Sekundarstufe II dar. Diese Schulform kann mit den beruflichen Schulen in anderen Bundesländern verglichen werden (vgl. Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, o.J., o.S.).

Beschreibung

Das Berufskolleg zielt auf den Erwerb einer umfassenden beruflichen, gesellschaftlichen und personalen Handlungskompetenz sowie auf die Vorbereitung auf ein lebensbegleitendes Lernen ab. Innerhalb des Berufskollegs kommt es in einem differenzierten Unterrichtssystem in einfach- und doppelqualifizierenden Bildungsgängen zur Vermittlung einer beruflichen Qualifizierung. Den Schüler:innen werden berufliche Kenntnisse als arbeitsmarktorientierte Qualifikationen vermittelt. Das Ziel ist die Vorbereitung oder die Anrechnung auf berufliche Erstausbildungen oder das Studium.

Darüber hinaus können nach Landesrecht geltende Berufsabschlüsse erworben werden. Die Berufsausbildung wird nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) an den Berufskollegs angeboten. Außerdem besteht die Möglichkeit, am Berufskolleg allgemeinbildende Abschlüsse vom Hauptschulabschluss bis zur allgemeinen Hochschulreife zu erwerben bzw. nachzuholen. Die Schüler:innen können demnach mit dem Besuch des Berufskollegs Abschlüsse der Sekundarstufe II (Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, allgemeine Hochschulreife) erwerben und Abschlüsse der Sekundarstufe I (Hauptschulabschluss, Hauptschulabschluss nach Klasse 10, mittlerer Schulabschluss/ Fachoberschulreife und Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe bzw. des Beruflichen Gymnasiums) nachholen (vgl. Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, o.J., o.S.).

Innerhalb des Berufskollegs besteht eine Unterteilung in berufsspezifische Fachbereiche, Berufsfelder, Fachrichtungen und fachliche Schwerpunkte. Der Unterricht in den einzelnen Bildungsgängen erstreckt sich über drei Lernbereiche: einen berufsbezogenen Lernbereich (berufliche und fachliche Qualifikation), einen berufsübergreifenden Lernbereich (Ergänzung der beruflichen Qualifikationen, Beitrag zur gesellschaftlichen, kulturellen, ethischen und religiösen Kompetenzentwicklung, Gesundheitsförderung durch Sport) und einen Differenzierungsbereich (Ergänzung, Erweiterung und Vertiefung der individuellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Lernenden). Es besteht eine Abstimmung der Lernbereiche, ihrer Fächer und der Lernfelder. Ziel ist der Erwerb einer umfassenden beruflichen Handlungskompetenz (vgl. QUA-LiS NRW, o.J., o.S.).

Verwendete Quellen

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (o.J.). Berufskolleg. Abgerufen am 14.09.2022 von https://www.schulministerium.nrw/berufskolleg.

QUA-LiS NRW (o.J.). Das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen im Überblick. Abgerufen am 14.09.2022 von https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/uebersicht/index.html.

Weiterführende Literatur

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (o.J.). Das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen. Bildungsgänge und Abschlüsse. Abgerufen am 14.12.2022 von https://broschüren.nrw/berufskolleg/home/#!/Home.