„Unter der Sammelbezeichnung Gesundheitsberufe werden akademische und nicht-akademische Berufe zusammengefasst, die im weiteren Sinne zur gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung beitragen“ (Pahl, 2016, 473).
‘Gesundheitsberufe’ als dem weiteren Begriff werden “alle Berufe im Gesundheitswesen zugeordnet, die personenbezogene Dienstleistungen erbringen, die auf Gesunderhaltung, Heilung, Pflege oder Wiederherstellung der Gesundheit durch Rehabilitation ausgerichtet sind” (Dielmann, 2013, 150), wobei keine Unterscheidung im Bezug auf Art (schulisch, dual, hochschulisch) oder Umfang in Ausbildungsjahren gemacht wird.
‘Gesundheitsfachberufe’ ist ein enger gefasster Begriff, der sich gewöhnlich auf die Gesundheitsberufe bezieht, die an Schulen des Gesundheitswesens auf Grundlage eines Berufszulassungsgesetzes ausgebildet werden – also die Heilberufe (siehe weiter unten). Jedoch sind auch die dualen Gesundheitsberufe (siehe weiter unten) als Fachberufe anzusehen (vgl. Dielmann, 2013, 150), was die Unterscheidung dieser zwei Begriffe problematisch macht.
Somit erscheint eine Gliederung nach Rechtsgrundlagen am sinnvollsten. Hierfür lassen sich nach Dielmann (2013, 151) fünf Kategorien unterscheiden:
- Duale Berufe, die auf Grundlage von Ausbildungsverordnungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung oder einer Kammerregelung ausgebildet werden,
- Berufsausbildungen, die auf Grundlage von Berufszulassungsgesetzen geregelt sind (auch Heilberufe genannt),
- Berufsausbildungen nach Landesrecht, insbesondere der Schulgesetze der Länder,
- Ausbildungs– und Weiterbildungsabschlüsse ohne Rechtsgrundlage (z.B. Alltagsassistent:in, Dementenbetreuer:in, Phlebotomist:in und weitere; vgl. Dielmann, 2013, 170), und
- GeregelteWeiterbildungsabschlüsse, die sowohl auf Grundlage des BBiG als auch nach Landesrecht oder Kammerrecht geregelt sein können, weiterhin aufgeteilt in:
① Duale Berufe werden vom Bundesministerium für Gesundheit in Berufe mit kaufmännischem Profil auf Grundlage des BBiG (z.B. Medizinische, Zahnmedizinische und Pharmazeutisch-kaufmännische Fachangestellte), und Gesundheitshandwerkberufe nach der Handwerksordnung (z.B. Orthopädieschuhtechniker:innen, Orthopädiemechaniker:innen, Bandagisten/Bandagistinnen und Zahntechniker:innen) aufgeteilt (vgl. Bundesministerium für Gesundheit, 2022).
Sowohl die Gesundheitshandwerke als auch die Berufe mit kaufmännischen Profil zeichnen sich durch die Dualität der Lernorte (Betrieb und berufsbildende Schule oder Fachhochschule) und die Mitwirkung der Sozialpartner und Berufsverbände bei der Erstellung der Ausbildungsordnungen, welche die Ausbildungsinhalte einheitlich festlegen, aus (vgl. Dielmann, 2021, 152). Die Ausbildung der Lehrkräfte erfolgt nach den landesrechtlichen Vorgaben für das Lehramt an berufsbildenden Schulen für die Sekundarstufe II, was in der Regel ein wissenschaftliches Hochschulstudium mit einem ‘Master of Education’-Abschluss ist.
② “Zu den Heilberufen zählen diejenigen Berufe, deren Tätigkeit die Heilung von Krankheiten und die medizinisch-helfende Behandlung und Betreuung von Patient[:innen] erfasst” (Bundesministerium für Gesundheit, 2022). Dazu gehören u.a.: Anästhesietechnische:r Assistent:in, Altenpfleger:in, Apotheker:in, Arzt/Ärztin, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in, Hebamme, Logopäde/Logopädin, Notfallsanitäter:in, Operationstechnische:r Assistent:in, Physiotherapeut:in, Psychotherapeut:in, Tierarzt/Tierärztin und Zahnarzt/Zahnärztin (vgl. ebd.).
Sowohl den akademischen Heilberufen wie Arzt/Ärztin, Psychologische:r Psychotherapeut:in, Logopäde/Logopädin u.a. als auch den nicht-akademischen Heilberufen ist gemeinsam, dass das Führen der Berufsbezeichnung geschützt wird. Das bedeutet, dass die Berufsbezeichnung nur mit einer Approbation oder einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung geführt werden darf, welche auf Antrag unter Nachweis der bestandenen staatlichen Prüfung erteilt wird (vgl. ebd.). Weiterhin profitieren die Berufsangehörigen der Heilberufe von der Europäischen Richtlinie 2005/36/EG über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen, die es ihnen erleichtert, ihren Beruf in anderen EU-Mitgliedsstaaten auszuüben (vgl. ebd.).
Die Ausgestaltung der Heilberufe wird in weiten Teilen den Ländern überlassen, wodurch große Unterschiede von Beruf zu Beruf und von Land zu Land entstehen können (vgl. Dielmann, 2013, 160). Die Lehrtätigkeit wird überwiegend von medizinischem Personal und Berufsangehörigen mit pädagogischer Weiterbildung sowie Honorardozenten mit anderen fachlichen Vorbildungen (z.B. Psychologen, Pharmazeuten) ausgeübt (vgl. ebd.).
③ Zu Berufsausbildungen nach Landesrecht gehören Berufe wie Altenpflegehelfer:in, Fachkraft für Pflegeassistenz, Kardiotechniker:in, Staatlich geprüfte:r Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin und weitere (vgl. Dielmann, 2013, 166f.). Zum Teil findet die Ausbildung an besonderen Schulen des Gesundheitswesens, wie z.B. den Krankenpflegehilfeschulen statt, zum Teil im regulären beruflichen Schulsystem. Neben der landesrechtlichen Rechtsgrundlage ist auch der hohe schulische Ausbildungsanteil anzumerken, der in der Regel nur durch wenige kurze Praktika unterbrochen wird (vgl. ebd., 165). Die Ausbildungskosten werden von den Ländern oder Kommunen getragen.
Bundesministerium für Gesundheit. (2022). Gesundheitsberufe: eine Übersicht. Zugriff am 16.08.2022. Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/gesundheitsberufe/gesundheitsberufe-allgemein.html
Dielmann, G. (2013). Die Gesundheitsberufe und ihre Zuordnung im deutschen Berufsbildungssystem – eine Übersicht. In: Robert Bosch Stiftung (Hrsg.). Gesundheitsberufe neu denken, Gesundheitsberufe neu regeln. Grundsätze und Perspektiven – Eine Denkschrift der Robert Bosch Stiftung, 148-176. Verfügbar unter: https://www.bosch-stiftung.de/sites/default/files/publications/pdf_import/2013_Gesundheitsberufe_Online_Einzelseiten.pdf
Pahl, J.-P. (2016). Lexikon Berufsbildung: Ein Nachschlagewerk für die nicht-akademischen und akademischen Bereiche. 3. Aufl. Bielefeld: W. Bertelsmann Verlag.
Gesundheitsberufe | Nds. Kultusministerium. (2023, 9. Februar). https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/gesundheitsfachberufe/gesundheitsberufe-6455.html
Zöller, M. (2014). Gesundheitsfachberufe im Überblick. Neues Serviceangebot des BIBB; Heft-Nr. 153. Bonn: Bundesinstitut für Berufsbildung.